Rückerstattung des Semestertickets aus finanziellen Gründen

Rückerstattung der Beiträge für die Semestertickets? Ja, das geht! Unter gewissen Umständen bist Du berechtigt, Dir Deine Beiträge zurückerstatten zu lassen, die Tickets darfst Du aber trotzdem weiter nutzen.

 

Einen dieser Umstände stellen finanzielle Gründe dar. Noch bis zum 30.06. hast Du die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung beim AStA einzureichen. Solltest Du davon noch nie etwas gehört oder einfach nicht daran gedacht haben, möchten wir das hiermit gerne ändern.

Mit einem Einkommen von unter 744€ monatlich besteht die Möglichkeit, dass Du Geld zurückerhalten kannst (474€ solltest Du bei Deinen Eltern wohnen). Alle Anträge werden nach ihrer Differenz zur Einkommensgrenze sortiert und anschließend wird von einer Kommission aus Studierenden über die Vergabe der Mittel entschieden.

 

In besonderen Fällen kann diese Einkommensgrenze auch angehoben werden. Solltest Du zum Beispiel schwanger, alleinerziehend oder chronisch krank sein, ist davon auszugehen, dass für Dich besondere notwendige Aufwendungen anfallen. Oder auch Deine Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung können als notwendige Aufwendungen gelten, solltest Du nicht familienversichert sein.

 

Interessant ist eine Situation für alle, die sich im Auslandssemester befinden.  Sollte Dein Einkommen unter dem Auslands-BAFöG-Satz des Landes liegen, in dem Du Dich befindest, hast Du ebenfalls die Möglichkeit Deine Einkommensgrenze anzuheben.

 

Zuletzt fließen auch Kinderfreibeträge in die Grenzen ein und für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt, dass die Hälfte der Summe beider Einkommen berücksichtigt wird.

Während wir jetzt einige trockene Informationen aufzählen mussten, ist es gut möglich, dass Dir aufgefallen ist, dass Du möglicherweise auch Anspruch auf eine Rückerstattung hast. In der folgenden Linksammlung findest Du den notwendigen Antrag, den Kontakt zum AStA und alle weiteren Informationen:

 

 

Autor: Timo Stenz

 

Photo by Unsplash